ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
D71-PR1-Conditions générale de vente-d.p
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

Unseren Verkäufen liegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die Vorrang vor allen Einkaufsbedingungen haben, sofern nicht ausdrücklich von uns etwas anders vereinbart wurde.

 

 

 

1. Zahlung

 

Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen zwischen den Parteien beim Verkauf oder bei der Bestellung vereinbart wurden, die auf der Rechnungsstellung angegeben werden, muss jede Rechnung bei Lieferung bezahlt werden.

 

Bei Zahlung vor dem hier unten angegebenen Datum, wird auf der Rechnung das Skonto angegeben. Diesem Skonto wird bei Bezahlung innerhalb von weniger als 8 Werkstagen nach Lieferung nicht stattgegeben. Dieses Skonto wird von unserem steuerpflichtigen Umsatz abgezogen, folglich muss Ihr abzugsfähiger MwSt.-Betrag um den MwSt.-Betrag gesenkt werden, der dem abgezogenen Skonto entspricht.

 

Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, die auf der Rechnung angegeben sind und der Frist, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurde, das heißt bar bei Lieferung, werden für die Summen Zinsen fällig, die gemäß Artikel L.441-6-1, Unterabsatz 8 des Code du Commerce (EZB-Zinssatz + 10 Punkte) ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen berechnet werden.

 

Gemäß der Artikel 441-6c und D441-5 c des Code du Commerce führt jeder Zahlungsverzug von rechts wegen neben den Verzugszinsen zu einer Verpflichtung für den Schuldner, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 € für Beitreibungskosten zu zahlen.

 

Eine ergänzende Entschädigung kann gegen entsprechende Nachweise geltend gemacht werden, wenn die aufgewendeten Beitreibungskosten den Betrag der pauschalen Entschädigung überschreiten.

 

Ungeachtet der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen führt ferner die Nichteinhaltung eines einzelnen Zahlungstermins oder die Nichtannahme der angebotenen Wechsel zur sofortigen Fälligkeit ohne Inverzugsetzung unserer gesamten Forderung, ohne dass ein Skonto verlangt werden kann.

 

Als Vertragsstrafe muss der Käufer für den Zahlungsverzug einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % der geschuldeten Summen mit einem Mindestbetrag von 152 € vor Steuern zahlen.

 

Ferner behalten wir uns bei Nichtzahlung das Recht vor, ipse jure und ohne vorherige Mahnung durch einfaches Einschreiben den Verkauf zu stornieren. In diesem Fall werden die Anzahlungen zur Deckung des erlittenen Schadens aufgrund der Kündigung des Verkaufs einbehalten.

 

Bei Zahlungsverzug wird jede bei uns eingehende Zahlung welcher Art auch immer vorrangig auf die ausstehenden Beträge angerechnet.

 

 

 

2. Eigentumsvorbehalt

 

Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Haupt- und Nebenforderungen gemäß Gesetz Nr. 80.335 vom 12. Mai 1980 Eigentümer der verkauften Waren.

 

Die Übergabe eines Schuldscheins (Wechsel oder sonstiges) ist nicht als Zahlung im Sinne des vorstehenden Artikels zu verstehen. Erfolgt eine Zahlung nicht zu einem der Fälligkeitstermine, kann dies zu einer Rückforderung der Waren führen. In diesem Fall werden geleistete Anzahlungen und Teilzahlungen einbehalten und dienen der Deckung möglicher Verluste beim Wiederverkauf. Diese Bestimmungen haben ab Auslieferung der Waren keine Wirkung auf die Übertragung der Risiken für Verluste oder Beschädigungen der verkauften Waren und auch nicht auf Dritten entstandene Schäden.

 

 

 

3. Lieferung, Transport

 

Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen gilt die Lieferung als in unseren Werken oder Lagern ausgeführt.  

 

Falls sich diese Lieferung aus einem von unserem Willen unabhängigen Grund verzögert, wird davon ausgegangen, dass sie zum festgelegten Termin erfolgt ist.

 

Die Lieferfristen, die wir angeben und die von uns möglichst genau bestimmt werden, sind nur eine ungefähre Angabe. Deshalb sind wir niemals zur Zahlung einer Entschädigung aufgrund eines Lieferverzugs verpflichtet, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen, denen wir zum Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt haben.

 

 

 

4. Garantie

 

Jede Ware, die innerhalb von fünf Tagen nach Eingang nicht Gegenstand einer Beanstandung per Einschreiben mit Rückschein wurde, gilt als der Bestellung entsprechend und die sichtbaren Mängel oder die Mängel, von denen sich der Käufer bei Lieferung hätte überzeugen müssen, die ihn beeinträchtigen können, gelten als vom Käufer akzeptiert und können nicht mehr zur Geltendmachung der Garantie oder der Haftung des Verkäufers führen.

 

 

 

5. Gerichtsstandsvereinbarung

 

Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verkauf, auch im Falle der Inanspruchnahme einer Garantie oder mehrerer Beklagter, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Tribunal de Commerce in Grenoble.